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Gemeinnützigkeit#

Nicht jeder Verein ist gemeinnützig und nicht in jedem Fall ist Gemeinnützigkeit möglich oder sinnvoll. Mit der Gemeinnützigkeit öffnen sich manche Türen etwas leichter, zum Beispiel geben manche Menschen, Firmen oder Verbände etwas bereitwilliger Spenden. Der Aufwand, Gemeinnützigkeit zu erreichen, ist aber nicht immer gerechtfertigt.

Ob Du Gemeinnützigkeit anstreben willst oder nicht, kannst Du selbst entscheiden. Hier sind ein paar entscheidende Hinweise, die zur Entscheidungsfindung beitragen sollen.

Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit#

Das Finanzamt entscheidet über die Gemeinnützigkeit. Als erstes muss man die Satzung in Form bringen. Sie muss die richtigen Voraussetzungen enthalten, damit das Finanzamt die satzungsgemäße Gemeinnützigkeit bescheinigen kann.

Die Satzung muss dafür diese Dinge zwingend enthalten, und es ist sinnvoll eine solche Satzung mit dem zuständigen Finanzamt vorab zu besprechen.

  • Der Zweck des Vereins muss ein begünstigter Zweck nach §52 Abgabenordnung sein - das ist eine abschließende Liste, die insbesondere bei Digitalthemen nicht viel hergibt. Klassische gemeinnützige Zwecke wären zum Beispiel Förderung von Sport oder Kunst. Über Zwecke nach §53 oder §54 geht es hier nicht, weil sie für das Fediverse keine Relevanz haben. Außerdem muss man benennen, wie man diesen Zweck konkret verwirklichen will.
  • Die Satzung muss den Hinweis enthalten, dass ausschließlich diese nach Abgabenordnung gemeinnützigen Zwecke selbstlos verfolgt werden.
  • Die Satzung muss konkret regeln, was bei Auflösung des Vereins mit dem Vereinsvermögen passiert. Es muss an eine andere, konkret benannte, gemeinnützige Körperschaft fließen.

In der Abgabenordnung gibt es auch eine Mustersatzung an der man sich für diese Formulierungen orientieren kann.

Nach der Gründung sendet man die Unterlagen nicht nur an das Amtsgericht, sondern auch an das Finanzamt. Das Finanzamt prüft die Satzung und versendet einen Freistellungsbescheid, der die Einhaltung der satzungsgemäßen Voraussetzungen bestätigt.

Vorteile der Gemeinnützigkeit#

Bei den ideellen Zielen des Vereins fallen in der Regel keine Steuern an. Außerdem können Zuwendungen ebenfalls steuerlich begünstigt werden. Sprich: wenn jemand Geld spendet, kann dafür eine Zuwendungsbestätigung ("Spendenquittung") ausgestellt werden, die für Spender*in eine Steuer-Ersparnis bewirken kann.

Es gibt oftmals auch Förderungen oder Stiftungsgelder, die nur an gemeinnützige Vereine fließen kann.

Pflichten, die man durch Gemeinnützigkeit hat#

In jedem Verein muss man sich am Vereinszweck orientieren, beim gemeinnützigen Verein schaut das Finanzamt aber berechtigterweise genau hin ob man die Vereinsziele auch umsetzt.

Hierzu gibt man mit der Körperschaftssteuererklärung einen Tätigkeitsbericht ab. Danach kann das Finanzamt dann auch die tatsächliche Einhaltung mit einem Freistellungsbescheid feststellen. Diese Feststellung gibt es also nur für die Vergangenheit.

Eine weitere Pflicht ist die "zeitnahe Mittelverwendung". Man darf auf den Spenden nicht herumsitzen, sondern sie müssen dem Vereinszweck zugute kommen. Wenn Du eine Spende im Jahr 2023 erhältst, muss sie bis ende 2025 verwendet werden. Davon gibt es auch noch Ausnahmen, die hier den Rahmen sprengen würden.


Letztes Update: 22. August 2023