Wie gründe ich einen Verein?#
Um einen Verein zu gründen braucht es eigentlich nicht viel. Eine Satzung, sieben (oder mehr) Leute, die sie als Gründungsmitglieder unterschreiben und Leute, die den Verein dann zum Beispiel als Vorstandsmitglieder führen. Doch gehen wir den gesamten Ablauf einmal langsam der Reihe nach durch.
Voraussetzungen#
Man muss sich erst einmal entschließen, einen Verein zu gründen, und man muss genügend Personen davon begeistern. Es hilft, wenn man Menschen dabei hat, die sich mit Vereinen und Vorstandsarbeit vielleicht schon einmal befasst haben, aber nötig ist das nicht.
Inventar
- 7 Gründungsmitglieder, manche davon bereit für Vorstandsarbeit.
- Satzungsentwurf
Die sieben (oder mehr) Gründungsmitglieder sollten sich über den Zweck des Vereins einig sein, und über die groben Eckpfeiler wie zum Beispiel Gemeinnützigkeit und Sitz. Mit diesen grundlegenden Annahmen sollte jemand eine passende Satzung ausarbeiten. Üblicherweise bespricht man auch, wer den Verein vertreten soll, sprich, wer sich zur Wahl als Vorstand aufstellen lassen würde.
Zuständige Stellen ausfindig machen#
Inventar
- 7 Gründungsmitglieder, manche davon bereit für Vorstandsarbeit.
- Satzungsentwurf, idealerweise schon durch AG und FA geprüft
- Zuständiges Amtsgericht
- Zuständiges Finanzamt
Wenn fest steht, wo der Verein seinen Sitz haben soll, sollte man in Erfahrung bringen, welches das zuständige Amtsgericht und Finanzamt ist. Für Amtsgerichte gibt es vom Land Nordrhein-Westfalen eine Suche, in der man gezielt nach "Vereinsregistersachen" und einem Ort suchen kann. Für Finanzämter gibt es eine ähnliche Suche vom Bundeszentralamt für Steuern.
Es empfiehlt sich, den Satzungsentwurf vorab beim Amtsgericht mit der Bitte auf Überprüfung vorzulegen. Diese Prüfung kann einige Wochen dauern. Hinzu kommt, dass die Überprüfung nicht rechtsverbindlich ist. In eiligen Fällen, oder wenn man sehr sicher im Ausarbeiten von Satzungen ist, kann man den Schritt auch überspringen.
Bei geplanten gemeinnützigen Vereinen sollte man den Satzungsentwurf außerdem unbedingt dem Finanzamt vorlegen. Diesen Schritt würde ich auf keinen Fall überspringen selbst wenn es eilig ist.
Gründungsversammlung#
Inventar
- 7 Mitglieder
- Gewählter Vorstand
- Von Gründungsmitgliedern unterschriebene Satzung
- Von Versammlungsleitung und Protokollant unterschriebenes Gründungsprotokoll
- Nicht unterschriebenes Formblatt
- Zuständiges Amtsgericht
- Zuständiges Finanzamt
Berufe eine Gründungsversammlung ein. Die Gründungsmitglieder unterschreiben die neue Satzung und sind damit Vereinsmitglieder. Auch wenn das formal ausreicht würde ich empfehlen, die Mitgliederdaten in einer Mitgliederliste zu erfassen, zum Beispiel mit einem Mitglieds-Antrag. Auf der Versammlung wird außerdem ein Vorstand gewählt. Zusätzlich ist es sinnvoll, einen weiteren Beschluss zu fassen: Die Gründungsversammlung kann dem Vorstand das Recht einräumen, die Satzung anzupassen, wenn das für die Eintragung oder für die Gemeinnützigkeit erforderlich ist. Falls es bei der Eintragung Probleme geben sollte, spart das eine erneute Mitgliederversammlung.
Diese Versammlung wird im Gründungsprotokoll (Vorlage!) dokumentiert. Herzlichen Glückwunsch, ihr seid ein Verein! Ihr seid nur noch kein eingetragener Verein. Bei eurem zuständigen Amtsgericht bekommt ihr in der Regel ein Formblatt zur Eintragung eines Vereins. Das füllt der Vorstand aus aber unterschreibt es noch nicht! Unterschriebenes Gründungsprotokoll, unterschriebene Satzung und ausgefülltes aber nicht unterschriebenes Formblatt braucht ihr für den nächsten Schritt.
Eintragung#
Eintragungen und Änderungen im Vereinsregister erfodern öffentlich beglaubigte Unterschriften. Wie viele? Beglaubigte Unterschriften in vertretungsberechtigter Zahl natürlich! Es ist unterschiedlich, wer diese Beglaubigungen ausstellen kann:
Inventar
- 7 Mitglieder
- Gewählter Vorstand
- Von Gründungsmitgliedern unterschriebene Satzung
- Von Versammlungsleitung und Protokollant unterschriebenes Gründungsprotokoll
- Beglaubigt unterschriebenes Formblatt
- Zuständiges Amtsgericht
- Zuständiges Finanzamt
| Bundesland | Wer darf beglaubigen? |
|---|---|
| Hessen | Ortsgerichte oder Notare |
| Rheinland-Pfalz | Städte, Gemeinden oder Notare |
| Deutschlandweit | Notare |
(unvollständige Liste, die noch ergänzt wird!)
Ihr sucht euch also die Stelle heraus, die für euch passt, und erscheint dort in vertretungsberechtigter Zahl, und setzt eine vertretungsberechtigte Zahl Unterschriften unter euer Formblatt zur Anmeldung. Live vor den Augen der beglaubigenden Stelle.
Im Anschluss geht dieses beglaubigt unterschriebene Formblatt, die von Mitlgiedern unterschriebene Satzung und das von Versammlungsleitung und Protokollführer unterschriebene Gründungsprotokoll an euer Amtsgericht. Ich bewahre von solchen Dingen persönlich immer einen Scan oder eine Kopie auf.
Achievement Unlocked: +1 Eingetragener Verein#
Inventar
- 7 Mitglieder
- Gewählter Vorstand
- Satzung
- Vereinsregister-Nummer
- Zuständiges Amtsgericht
- Zuständiges Finanzamt
Innerhalb von ein paar Wochen wird sich das Amtsgericht beim Vorstand melden und hat entweder Rückfragen, oder teilt euch die erfolgreiche Eintragung mit. Hierbei erhaltet ihr auch die Vereinsregister-Nummer.
Spätestens jetzt habt ihr den Schritt von "Verein" zu "eingetragener Verein" geschafft. Der Verein ist jetzt eine juristische Person, und ihr könnt Verträge im Namen des Vereins abschließen.
Weiterer Ablauf#
(Ab hier Work in Progress, nur stichpunktartig)
- Mitteilung ans Finanzamt
- Eintrag ins Lobbyregister/Transparenzregister (möglicherweise automatisch durch Amtsgericht? Möglicherweise auch manuell - noch klären.)
- Wenn Lobbyregister und Vereinsregister erledigt sind, kann bei Bedarf ein Bank-Konto eröffnet werden. Das ist in der Regel sinnvoll, um klar getrennte Finanzen zu ermöglichen.
- Wenn Geld eingezogen werden soll, braucht man ein Lastschrift-Mandat von der Bundesbank. Das legt man dann bei der Bank vor um es dort verwenden zu können.
- Elster-Zugang kann man vorbereiten, braucht man später ja für Körperschaftssteuer
Weiterführende Links#
- Euer Amtsgericht hat möglicherweise auch ein Merkblatt zum Thema, gute Stichworte sind "Registergericht", "Registersache", "Ersteintragung". Hier ein Beispiel beim Amtsgericht Darmstadt)
- Das Verwaltungsportal Hessen beschreibt die Ersteintragung auch ganz gut.