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Überblick "Verein"#

Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen. Mit Verein meinen wir umgangssprachlich meistens den eingetragenen Verein (Kürzel "e.V."), um den soll es auch hier gehen.

Eingetragen / nicht Eingetragen

Ein nicht eingetragener Verein ist keine juristische Person, deswegen fehlen ihm viele der nachfolgenden Vorteile.

Vereine sind "auf Dauer ausgelegt", sie sind also nicht einfach nur für die nächste Urlaubsreise mit den Freunden, sondern meistens auf unbestimmte Zeit. Sie sind dazu da, den Wechsel der Personen zu überleben. Mit der Zeit treten Leute in den Verein ein, es treten Leute aus dem Verein aus. Vorstandsmitglieder wechseln. Solange genügend Menschen zum Vereinszweck beitragen, ist das alles der ganz normale Verlauf in einem Verein.

Juristische Person#

Der eingetragene Verein ist eine juristische Person und diese Eigenschaft ist für uns besonders praktisch. Der Verein kann Verträge abschließen. Der Verein kann Dinge besitzen. Plötzlich hängt nicht mehr alles an einzelnen Personen, sondern an einer etablierten gut verstandenen Organisationsstruktur. Eine Struktur, die dafür da ist, einzelne Menschen zu überdauern.

Die Satzung#

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt die Grundlagen für Vereine und gibt einiges an Spielraum. Die Stärke ist jedoch, dass man sich eine eigene Satzung - quasi eigene Gesetze - gibt. Diese Satzung sollte man auf das eigene Vorhaben anpassen. Mein Vorschlag in Form einer Mustersatzung kann dafür als Startpunkt dienen.

Eine Satzung muss alle gesetzlich nötigen Punkte enthalten und sollte darüber hinaus enthalten, was euch für euer Vorhaben wichtig ist. Ansonsten würde ich empfehlen, die Satzung so kurz wie möglich zu halten. Es ist zum Beispiel üblich, manche Teile nicht in die Satzung selbst aufzunehmen, sondern sie in Form einer "Ordnung" anzuhängen. Das machen sehr viele Vereine bei der "Beitragsordnung", meine Mustersatzung hat außerdem eine Moderations- und Administrations-Ordnung.

Satzungsänderung

Weil die Satzung so einen hohen Stellenwert in einem Verein hat, ist auch die Änderung einer Satzung absichtlich nicht so einfach. Wenn eine Satzung geändert werden soll, müssen die Mitglieder auf einer Mitgliederversammlung darüber abstimmen. Solche Abstimmungen müssen vorab in der Einladung stehen - und zwar im genauen Wortlaut, wie sie abgestimmt werden sollen. Satzungsänderungen werden dann auch dem Amtsgericht und Finanzamt mitgeteilt. Hierbei wird minutiös jeder Unterschied mitgeteilt - im Prinzip machen wir, was Programmierende als diff kennen, nur viel umständlicher und per Post.

Gut aufheben

Die Abgestimmte und eingereichte Satzung sollte gut aufbewahrt werden. Ein Verein sollte zu jedem Zeitpunkt genau wissen, was die aktuelle Form der eigenen Satzung ist, und ob/welche Version dem Amtsgericht und Finanzamt vorliegt. Auf gar keinen Fall sollte man leichtfertig "mal eben 'was ändern". Keine Formulierung. Kein Punkt. Kein Komma.

Vertretungsberechtigte#

Üblicherweise hat ein Verein Vorstandsmitglieder, die den Verein vertreten. Wenn Du (als Vereins-Vorstand) zum Beispiel einen Server anmietest, unterschreibst Du zwar als Person, aber eben auch für den Verein. Wenn Du Dich später entscheidest den Vorstands-Posten abzugeben, ist das für den Verein kein Problem. Im Normalfall wird ein neues Vorstandsmitglied gewählt, aber die Dinge, Server, Marken, Domains ... etc. gehören ja dem Verein und nicht Dir persönlich.

Eine Satzung regelt auch, wer in einem Verein genau und in welcher Konstellation vertretungsberechtigt ist (geht auf §26 BGB zurück). Man nennt das auch "geschäftsführenden Vorstand". Hier gibt es Gestaltungsspielraum, aber es muss eine eindeutige Regelung vorhanden sein. Die Regelung muss den für Dich passenden Sweet-Spot zwischen Zuverlässigkeit, Sicherheit und Bequemlichkeit treffen. Beispiele:

  • Es ist zulässig nur genau ein Vorstandsmitglied zu bestimmen, das alleinig vertretungsberechtigt ist. Hier ist es leicht, Vorstands-Entscheidungen zu treffen. Wenn diese Person ausfällt, ist der Verein handlungsunfähig. Einzelvorstand halte ich in den meisten Fällen für nicht empfehlenswert.
  • Oft anzutreffen ist ein Vorstand mit zwei oder mehr Mitgliedern, teilweise auch mit besonderen Benennungen ("Schatzmeister", "Schriftführer" ...). Diese besonderen Rollen kann man sich geben, sind hier aber nicht ausschlaggebend. Wichtig ist, dass man bei mehreren Vorstandsmitgliedern klar regelt ob jedes Vorstandsmitglied alleinig vertretungsberechtigt ist, oder ob man mehrere (oder alle) Vorstandsmitglieder braucht.
    • Mehrere Vorstandsmitglieder, die alleinig vertretungsberechtigt sind, können wichtige, grundlegende Dinge alleinig tun. Zum Beispiel muss in diesem Fall nur eine Person mit beglaubigter Unterschrift beim Amtsgericht auftauchen. Es muss nur eine Person unterschreiben um ein Konto zu eröffnen (oder mit dem gesamten Konto-Inhalt zu verschwinden).
    • Mehrere Vorstandsmitglieder, die zu mehreren (zu zweit, dritt oder viert ...) vertretungsberechtigt sind müssen immer mindestens zu zweit (oder dritt, oder viert ...) agieren. Hier brauche ich zum Vertragsabschluss oder zur Konto-Auflösung immer mehrere Vorstandsmitglieder, die unterschreiben.
    • Mehrere Vorstandsmitglieder, die nur gemeinsam vertretungsberechtigt sind müssen immer alle gemeinsam in voller Anzahl vertreten. Dinge können also nur im völligen Konsens erledigt werden.

Zwei oder mehr

Als Faustregel würde ich empfehlen, wenigstens zwei Vorstandsmitglieder in die Satzung zu schreiben, bei groß angelegten Vereinen tendenziell mehr Vorstandsmitglieder einzuplanen. Ebenso würde ich bei kleineren Vereinen auch einzelne Vorstandsmitglieder alleinig vertreten lassen, bei größeren Vereinen eher zwei. Der Vorstand ist ein extrem wichtiger Teil eines Vereins, und diese Regelung hat starke Auswirkungen. Die Gründungsmitglieder sollten sich über diesen Punkt auf jeden Fall eingehend Gedanken machen.

Aufgaben des Vorstands#

Der Vorstand kann Verträge abschließen, Bankkonten eröffnen und ist für die Eintragungen beim Amtsgericht zuständig. So viel haben wir hier schon zwischen den Zeilen gelesen. Aber der Vorstand hat weitere Aufgaben zu erledigen. Vor allem muss der Vorstand dafür sorgen, dass die Vereinsziele umgesetzt werden. Der Vorstand ist auch an der Reihe, wenn es unangenehme Aufgaben gibt, zum Beispiel wenn der Verein in einen Rechtsstreit verwickelt wird.

Jemand (oder mehrere) im Vorstand muss die Kassenführung übernehmen und jemand (oder mehrere) muss sich um die Mitgliederverwaltung kümmern. Diese beiden Rollen werden oft verknüpft weil Mitglieder und Mitgliedsbeiträge einen Zusammenhang herstellen. Es ist nicht gesetzlich geregelt, dass bestimmte Personen diese Rollen übernehmen müssen, aber es ist sinnvoll hier eine klare Regelung zu haben. Innerhalb des Vorstands macht es die Zusammenarbeit leichter, bei der Suche nach neuen Vorstandsmitgliedern kann man die Erwartungen klar kommunizieren, und für Mitglieder ist offensichtlich, wen sie für bestimmte Fragen kontaktieren müssen.

Namen der Vorstandsmitglieder#

Namen

Horst

Es spielt keine große Rolle, wie sich die Vorstandsmitglieder nennen. Man kann in der Satzung verschiedenste Regelungen festlegen. Oft anzutreffen sind Formulierungen wie "Präsident*in" oder "1. Vorsitzende*r". Für manche Aufgaben gibt es Formulierungen wie "Schatzmeister*in", "Kassierer*in", "Kassenwart*in", "Schriftführer*in", "Jugendwart*in". Es steht euch frei, diese oder ähnliche Formulierungen in die Satzung zu schreiben. Zwingend ist das aber nicht.

Vereins-Sitz#

Der Sitz ist üblicherweise wo der Verein seine Geschäfte führt. Für den Wanderverein Klein-Gumpen oder den lokalen Sportverein ist das meist offensichtlich, aber wo sitzt denn ein Digitalprojekt? Wenn deine geplante Gemeinschaft einen Lokal-Bezug hat, (siehe Kapitel "Community"), dann ist das relativ einfach. Aber wenn der Aufhänger ein ideeller ist, brauchen wir ja trotzdem einen Vereinssitz. An diese Stelle tritt dann in manchen Vereinen der Ort des Vereins-Heims oder der Geschäftsstelle. Weil wir auch das alles wahrscheinlich nicht haben, kann man den Wohnort des Vorstands als Ort der Geschäftsführung und damit auch als Vereins-Sitz bestimmen.

Ratgeber#

Der Bund und viele Bundesländer bieten gute Informationsmaterialien zum Thema Vereinsgründung. Hier eine Auswahl:


Letztes Update: 22. August 2023